AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nord Gym GmbH (AGB)
Inhaltsverzeichnis:
1. Gültigkeit/Vertragsschluss/Minderjährige
2. Zutrittsmedium/Verwahrung/Unübertragbarkeit
3. Studionutzung/Spinde/Parkplätze
4. Pflichten des Mitglieds
5. Mitgliedsbeiträge/Zahlungsverzug
6. Dauer des Mitgliedschaftsvertrag/Stilllegung
7. Verbotene Substanzen im Studio
8. Haftungsbeschränkung
9. Datenschutz
10. Schlussbestimmungen
1.Gültigkeit/Vertragsschluss/Minderjährige
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Nord Gym GmbH (Nord Gym) mit ihren Mitgliedern. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Nord Gym abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrages zur Benutzung der von Nord Gym betriebenen Fitnessstudios nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem „Mitgliedschaftsvertrag“ berechtigt sind.
1.2. Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt entweder im Studio durch die Unterschrift des Mitglieds oder online durch den erfolgreichen Abschluss des Online-Buchungsvorgangs durch das Mitglied und die anschließende automatische Versendung einer Mitgliedschaftsbestätigung per E-Mail durch Nord Gym zustande. Die Bestätigungsmail stellt die Annahme des Vertragsangebots durch Nord Gym dar und bestätigt den rechtsverbindlichen Abschluss des Mitgliedschaftsvertrags. Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die in dem Mitgliedschaftsvertrag festgelegten Leistungen.
1.3. Personen ab dem 15. Lebensjahr können Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Diese Zustimmung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch Begleitung zum Vertragsabschluss, Eingabe der Kontodaten, Zahlung des Mitgliedsbeitrags oder Duldung der Mitgliedschaft. Erfolgen mindestens drei aufeinanderfolgende Zahlungen oder Zahlungsversuche vom Konto eines gesetzlichen Vertreters, ohne dass ein Widerspruch erfolgt, kann dies als konkludente Zustimmung gewertet werden.
1.4. Nord Gym ist berechtigt, betriebene Studios innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Nord Gym wird die Zeit und Dauer der Sperrung im jeweiligen Studio mindestens 3 Tage vor der Sperrung bekannt geben.
2. Zutrittsmedium/Verwahrung/Unübertragbarkeit
2.1. Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium, welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern.
2.2. Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums sowie einem Vorhängeschloss für die Spinde wird bei Basic-Verträge eine Gebühr von EUR 29,99 und bei Flex-Verträge eine Gebühr von EUR 39,99 erhoben (Anmeldegebühr).
2.3. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums sowie seinem Vorhängeschloss zu sorgen und im Falle eines Verlustes, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden.
2.4. Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt.
2.5. Um sicherzustellen, dass das Zutrittsmedium nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, erstellt Nord Gym ein Foto vom Mitglied, welches von Nord Gym gespeichert wird. Nord Gym behält sich das Recht vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
2.6. Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums sowie des Vorhängeschlosses, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung erforderlich wird, kann Nord Gym erneut eine Anmeldegebühr von EUR 29,99 bei Basic-Verträge und EUR 39,99 bei Flex-Verträge fällig stellen.
3. Studionutzung/Spinde/Parkplätze
3.1. Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
3.2. Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Sollte das Studio feststellen, dass ein Spind dauerhaft benutzt wird, ist das Studio berechtigt, diesen mit geeigneten Maßnahmen zu öffnen. Das Mitglied trägt in diesem Fall sämtliche daraus entstehenden Kosten sowie Schäden am Spind. Das Studio übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld.
3.3. Duschmöglichkeiten (Nasszellen) sind nicht Bestandteil des Vertrages.
3.4. Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind.
4. Pflichten des Mitglieds
4.1. Ist das Mitglied aufgrund einer rechtlichen Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt gemäß § 1903 BGB in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt, so ist dieser Umstand bei Vertragsschluss unaufgefordert mitzuteilen. Die vorsätzliche oder fahrlässige Unterlassung dieser Mitteilung stellt eine arglistige Täuschung über die eigene Geschäftsfähigkeit dar. In diesem Fall behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn anzufechten. Erfolgt der Vertragsabschluss unter Verschweigen einer bestehenden Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt, so haften das Mitglied bzw. die anmeldende Person für alle daraus resultierenden Schäden. Hierzu zählen insbesondere Kosten infolge fehlgeschlagener SEPA-Lastschriften (Bankrücklastgebühren), Mahnkosten, gerichtliche Gebühren im Mahn- und Klageverfahren, sowie sonstige Verwaltungsaufwände im Zusammenhang mit der Forderungsdurchsetzung.
4.2. Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, insbesondere der Ziffer 3.1., ist das Studio berechtigt, ein Hausverbot für einen Tag, für eine Woche oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu erteilen oder den Mitgliedschaftsvertrag außerordentlich zu kündigen. Das Hausverbot dient dem Schutz der übrigen Mitglieder und der ordnungsgemäßen Durchführung des Studiobetriebs. Während eines Hausverbots sowie bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit bleibt die Pflicht zur Beitragszahlung unberührt bestehen. Eine ordnungsgemäße außerordentliche Kündigung durch das Studio führt zum Ende der Mitgliedschaft und der Beitragspflicht mit Zugang der Kündigung.
4.3. Nord Gym ist berechtigt, Vertragsstrafen in Höhe von 300 € geltend zu machen, insbesondere wenn Mitglieder unerlaubterweise Nicht-Mitgliedern Zutritt zum Studio gewähren oder durch schuldhaftes Verhalten das Inventar des Studios beschädigen. Darüber hinaus behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, in solchen Fällen zusätzlich strafrechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere Anzeige wegen Hausfriedensbruchs oder Sachbeschädigung zu erstatten.
4.4. Das Mitglied ist verpflichtet, gegenüber dem Studio stets wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Es hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten – insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung – Nord Gym unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen dieser Daten nicht rechtzeitig oder nicht korrekt mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen. Das Mitglied ist zudem dafür verantwortlich, eine gültige und regelmäßig abrufbare E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mahnungen und vertragsrelevante Mitteilungen ausschließlich per E-Mail erfolgen. Ein Zugang gilt auch dann als erfolgt, wenn die E-Mail aufgrund einer veralteten oder fehlerhaften E-Mail-Adresse, die vom Mitglied nicht aktualisiert wurde, nicht zugestellt werden kann.
4.5. Das Mitglied hat das Studio beim Ertönen der Brandwarnanlage sofort zu verlassen. Das Mitglied wird während der Einweisung, die bei seiner Anmeldung stattfindet, darauf hingewiesen.
5. Mitgliedsbeiträge/Beitragsanpassung/Zahlungsverzug
5.1. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die Pauschalen für die Erstausstellung des Zutrittsmediums und des Vorhängeschlosses sowie die halbjährliche Servicepauschale entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvertrag. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag sowie die Pauschalen als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, sind die Beiträge binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an das Studio zu leisten. Sind wöchentliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus im 14-tägigen Rhythmus oder 28-tägigen Rhythmus ab Vertragsunterzeichnung fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für die erste anteilige Kalenderwoche nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Anmeldegebühr für das Zutrittsmedium und des Vorhängeschlosses am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig, soweit nichts anderes auf dem Mitgliedschaftsvertrag vereinbart wurde. Der Beitrag für die letzte anteilige Kalenderwoche der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag der Vorperiode fällig gestellt werden. Die Servicepauschale für das erste Vertragshalbjahr wird zugleich zum 01. Februar oder zum 01. August jeden Jahres zur Zahlung fällig, je nachdem, was zuerst eintritt, die Servicepauschale für das zweite Vertragshalbjahr zum 01. August oder zum 01. Februar jeden Jahres zur Zahlung fällig, je nachdem was zuerst eintritt.
5.2. Nord Gym ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag einmal jährlich um bis zu 1,00 € pro Woche (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) mit Wirkung für die Zukunft zu erhöhen. Eine solche Anpassung ist erstmals nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss sowie danach jeweils frühestens 12 Monate nach der letzten Preisanpassung zulässig.
Unabhängig hiervon ist Nord Gym berechtigt, den Mitgliedsbeitrag mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht. In diesem Fall beschränkt sich die Anpassung ausschließlich auf die Weitergabe der hierdurch entstehenden Mehrbelastung. Nord Gym ist nicht verpflichtet, von diesen Anpassungsrechten Gebrauch zu machen. Nicht ausgeübte Erhöhungsmöglichkeiten können zu einem späteren Zeitpunkt kumuliert geltend gemacht werden, jedoch ausschließlich mit Wirkung für die Zukunft. Übt Nord Gym eines dieser Rechte aus, wird das Mitglied hierüber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten der Beitragserhöhung in Textform (§ 126b BGB), z. B. per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse, informiert. Ein Sonderkündigungsrecht des Mitglieds aufgrund einer Beitragsanpassung nach dieser Regelung besteht nicht, soweit die Erhöhung die vorstehenden Grenzen einhält. Das Recht zur Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt hiervon unberührt.
5.3. Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.
5.4. Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
5.5. Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart (Ziffer 5.1.) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als sechs Wochenbeiträgen in Verzug, kann Nord Gym den gesamten Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig stellen. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.1., 6.4. sowie 7.2.
5.6. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
6. Dauer des Mitgliedschaftsvertrag/Stilllegung
6.1. Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von 52 Wochen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem auf dem Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Ist kein Mitgliedschaftsbeginn eingetragen, beginnt der Vertrag am Tag der Vertragsunterzeichnung. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird. Ist kein Zutrittsdatum eingetragen, entspricht das Zutrittsdatum dem Mitgliedschaftsbeginn.
6.2. Der Mitgliedschaftsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt. Nord Gym ist berechtigt, das Attest bei begründeten Zweifeln an dessen Echtheit oder Aussagekraft nicht anzuerkennen und kann in diesem Fall die Vorlage eines weiteren ärztlichen Nachweises verlangen.
6.3. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedschaftsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.
6.4. Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsvertrag nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.
6.5. Das Mitglied hat beim Umzug des Studios im Umkreis von 15 Kilometern kein Sonderkündigungsrecht.
7. Verbotene Substanzen im Studio
7.1. Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika) untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Besteht ein wichtiger Grund für das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, welches nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dient, ist das Mitglied verpflichtet, das Arzneimittel bei Betreten des Studios am Empfang in Verwahrung zu geben.
7.2. Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, kann das Studio dem Mitglied eine außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft aussprechen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
8. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße und sichere Nutzung der Trainingsgeräte selbst verantwortlich. Eine Einweisung durch das Personal erfolgt nicht. Die Nutzung der Trainingsgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Das Studio haftet nicht für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Nutzung der Geräte resultieren, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9. Datenschutz
9.1. Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.
9.2. Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder das Studio mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen für die Dauer von bis zu vier Monaten zu speichern. Der Umstand der Beobachtung ergibt sich aus den Sicherheits- und Schutzinteressen des Studios sowie seiner Mitglieder. Am Eingang des Studios wird auf diesen Umstand durch ein Hinweisschild erkennbar hingewiesen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
10.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.3. Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.